Zu der anwaltlichen Kernkompetenz von Michael Spratte gehört die langjährige Erfahrung als Strafverteidiger im Fachgebiet Strafrecht.
Werden Sie beschuldigt, eine Straftat begangen zu haben und sollen bei der Polizei oder der Staatsanwaltschaft eine Aussage machen? Dann nehmen Sie bitte zeitnah Kontakt zu uns auf. Gleiches gilt im Falle einer Ladung zum Hauptverhandlungstermin, also einer bevorstehenden Gerichtsverhandlung.
Als Fachanwalt für Strafrecht übernimmt Michael Spratte Ihre Verteidigung in allen Stadien des Strafprozesses: Im Ermittlungsverfahren (Vernehmung durch Polizei, Staatsanwaltschaft oder Steuerfahndung), im Verfahren über die Anordnung von Untersuchungshaft, in der Verhandlung vor Gericht und während des Strafvollzuges.
Sein Tätigkeitsfeld als Verteidiger umfasst das Wirtschaftsstrafrecht, Unternehmensstrafrecht, Steuerstrafrecht, Insolvenzstrafrecht, Jugendstrafrecht, allgemeines Strafrecht und Strafverfahrensrecht.