Im Arbeitsrecht geht es im Wesentlichen um die Rechte und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Arbeitsverträge legen gegenseitige Rechte und Pflichten fest. Ungeachtet sprachlich eindeutiger Vereinbarungen sind die Parteien des Arbeitsverhältnisses häufig unterschiedlicher Auffassung über die Bedeutung der Vereinbarungen, die sie miteinander getroffen haben.
Ist eine Abmahnung oder Kündigung rechtens, besteht ein Anspruch auf Abfindung, darf der Arbeitgeber einseitig eine andere Arbeit zuweisen als die, die im Arbeitsvertrag vereinbart ist? Gibt es einen Betriebsrat, der vor einer Kündigung zu hören ist? Wie lautet seine Stellungnahme? Soll Weihnachts- oder Urlaubsgeld oder eine Gratifikation im laufenden Jahr nicht gezahlt werden, obwohl dies im Jahr zuvor der Fall war? Unter welchen Bedingungen darf ich als Arbeitgeber Kurzarbeit anmelden und was gilt es während des Zeitraums der Kurzarbeit zu beachten?
Neben Strafrecht und Insolvenzrecht ist Rechstanwalt Michael Spratte seit 20 Jahren auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Er berät Sie zu allen Fragen des Personalwesens, entwirft, prüft und aktualisiert Arbeitsverträge. Zudem vertritt er Ihre Interessen vor dem Arbeitsgericht, insbesondere bei Klageverfahren, die die Kündigung von Mitarbeitern oder Auszubildenden zum Inhalt haben.