Insolvenzrecht an den Standorten Hagen und Dortmund. 

Unsere Kanzlei ist spezialisiert auf sämtliche Aspekte im Bereich Insolvenzrecht. Als mögliche Alternative zum Insolvenzverfahren entwickeln wir außergerichtliche Entschuldungskonzepte und setzen diese um. Wir übernehmen darüber hinaus die rechtliche Interessenvertretung bei Schadenersatzansprüchen nach § 64 GmbH-Gesetz sowie die Strafverteidigung bei Insolvenzverschleppung, Steuerverkürzung, Bankrott oder Verletzung der Buchführungspflicht.

Unternehmer richten ihren Fokus auf den wirtschaftlichen Erfolg. Nicht immer aber läuft es so wie geplant.

Droht Zahlungsunfähigkeit oder weist die Bilanz des Unternehmens eine Überschuldung aus, besteht sofortiger Handlungsbedarf. Denn bei frühzeitiger und vor allem kompetenter Verhandlung mit allen beteiligten Gläubigern – Hausbank, Finanzamt, Sozialversicherungsträger, Lieferanten, Geschäftspartner – lässt sich der Weg in das Insolvenzverfahren oftmals vermeiden.

Die Insolvenz des Geschäftsbetriebes birgt jedoch auch existenzbedrohende Folgen für den Unternehmer selbst. So haftet der Geschäftsführer einer GmbH gemäß § 64 des GmbH-Gesetzes mit seinem gesamten persönlichen Vermögen für alle Zahlungen, die er ab Zahlungsunfähigkeit oder Überschuldung vom Geschäftskonto vornimmt. Zudem droht ihm strafrechtlich die Anklage und Verurteilung wegen Insolvenzverschleppung, Betrugs und Bankrotts.