Wenn mehrere Personen gemeinsam unternehmerisch tätig sind, sprechen Juristen vom Gesellschaftsrecht.

Das Rechtsgebiet des Gesellschaftsrechts umfasst die Regelungen bezüglich der Gründung, des Handelns und der Auflösung von Gesellschaften, welche vertragliche Zusammenschlüsse mehrerer Personen zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke darstellen. Es existiert eine Vielzahl von Gesellschaftsformen, deren Ausgestaltung im Wesentlichen von den beteiligten Gesellschaftern bestimmt werden kann. Jedoch ist es nicht möglich, eine neue Gesellschaftsform zu schaffen, da das Numerus-Clausus-Prinzip gilt, welches lediglich eine Auswahl zwischen den gesetzlich vorgesehenen Gesellschaftsformen ermöglicht.

Bei der Existenzgründung ist die Wahl der passenden Rechtsform die erste wichtige Entscheidung. Es gilt zu regeln, wer die Geschäfte führt und wie die Gesellschafter gemeinsam wichtige Entscheidungen treffen. Und natürlich soll der Gewinn verteilt werden, der erwirtschaftet wird. Bei der Unternehmensnachfolge wiederum spielen neben kaufmännischen und gesellschaftsrechtlichen Fragen steuerliche Überlegungen eine bedeutende Rolle.

Jörn-Peter Riepe entwirft Gesellschaftsverträge als stabiles Fundament für die gemeinsame unternehmerische Betätigung. So können spätere Auseinandersetzungen konstruktiv geführt werden, denn sie unterliegen klaren Regeln. In diesen Zusammenhang gehören auch Vereinbarungen über das Ausscheiden und die Abfindung von Gesellschaftern.

Rechtsanwalt Jörn-Peter Riepe stammt aus einer Dortmunder Unternehmerfamilie. Die Interessen und Bedürfnisse von mittelständischen Familienunternehmen sind ihm besonders vertraut.