Schwerpunktmäßig beschäftigt sich RA René Pickard mit dem Steuerrecht der gemeinnützigen Organisationen, wie Vereinen, Stiftungen, gGmbH’s und neuerdings auch gUG’s.

Insbesondere steht hier die gemeinnützigkeitsrechtliche Hilfe von der Idee der Organisation über die Gründung bis hin zur steuerlichen Aufgliederung im „gemeinnützigen Konzern“ im Vordergrund. Die Beratung von Rechtsanwalt und Steuerberater René Pickard fokussiert sich dabei immer auf die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben. Des Weiteren begleitet er die Gründung von Stiftungen unter Beachtung und Einhaltung des jeweiligen Landesstiftungsgesetzes.

Als Steuerberater blickt René Pickard auf einen langjährigen Erfahrungsschatz in der Betreuung von gemeinnützigen Organisationen.